Haftungsausschluss

 

Vertragserklärung der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung

 

§1 Haftung

Der Anbieter haftet für Verletzungen an Leben, Körper und Gesundheit, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

§2 Beschränkung der Haftung

Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Veranstaltungen dieser Art finden in der freien Natur statt, wo jeder Aufenthalt mit gewissen Risiken verbunden ist. Wir bewegen uns auf unbefestigten Wald-und Feldwegen, gegebenenfalls auch querfeldein. Für Witterungen und andere natürliche Ereignisse mit denen die Teilnehmer rechnen müssen, übernehmen wir keine Haftung. Für psychische und physische Leiden, die bereits vor Teilnahme des Kunden an einer Veranstaltung vorhanden waren, wird keine Haftung übernommen. Ebenso gilt dies für Verschmutzung von Kleidung, Haaren, mitgeführten Gegenständen, usw.

 

§3 Bekleidung

Die Teilnahme erfolgt nur mit festem Schuhwerk (keine offenen Schuhe, Sandalen, Flip-Flops, High-Heels, Ballerinas o.ä.). Wir empfehlen Outdoor- oder Wanderschuhe, lange Hosen, sowie Sonnen-, bzw. Regenschutz. Regenschirme dürfen aufgrund der Verletzungsgefahr nicht auf den Wanderungen mitgeführt werden.

 

§4 Besonderheiten

Für die Teilnahme an unseren Programmen empfehlen wir ggf. die Nutzung von Sonnencreme mit einem angemessenen Lichtschutzfaktor. Sowie ein Insektenschutzspray. Nach dem Event sollte der Körper, insbesondere bei Kindern, nach Insekten abgesucht werden. Bei Minderjährigen werden im Vorfeld die Erziehungsberechtigten dazu angehalten sich um ausreichend Getränke, einen kleinen Snack, Sonnen-und Insektenschutz, sowie angemessene Bekleidung zu kümmern.Bei Verletzungen oder Unfällen während der Veranstaltung werden die Erziehungsberechtigten umgehend informiert und müssen dafür Sorge tragen, dass das Kind zeitnah abgeholt wird. Viele unserer Wege sind leider nicht Kinderwagen-und Rollstuhlgerecht. Für diese Anforderungen können wir Euch gerne alternative Wanderungen anbieten.

 

§5 Umgang mit Tieren

Bei der Einweisung wird auf die Besonderheiten und das Verhalten der Tiere hingewiesen und der Umgang geschult. Während des Events ist dem Tourenführer Folge zu leisten. Da es sich um Tiere handelt, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung bei Verletzungen oder Verunreinigungen durch die Tiere.

 

§6 Fotografien

Während der Touren werden Erinnerungsfotos gemacht. Wenn diese nicht erwünscht ist, muss dies dem Tourleiter vor dem Event mitgeteilt werden.

 

 

 

Teilnehmer: _______________________________________________

 

 

Ort/Datum: _______________________________

 

 

Unterschrift: ______________________________

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